Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen:

  • Verteidigung im Strafrecht
  • Interessenvertretung im Zivilrecht 
  • Verwaltungsrecht inklusive Ausländerrecht

Rechtsanwalt Dr. Gysi ist in den Bereichen des Zivilrechts und des Strafrechts tätig.

Die Rechtsanwälte Venedey und Höfler sind auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht. Sie besitzen große Erfahrung in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sowie im Medizinstrafrecht. Zu ihrer Praxis zählen auch die Verteidigung von Kapitalverbrechen und Betäubungsmitteldelikten. Da sie sich dem Grundrecht auf persönliche Freiheit besonders verpflichtet fühlen, achten sie auf eine erfolgreiche Verteidigung im Haftrecht.

Beide verfügen über spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen im Revisionsrecht. Durch langjährige Praxis, auch über die Grenzen Berlins hinaus, haben sie besondere Fertigkeiten sowohl in der Führung von Verhandlungen zur außergerichtlichen Erledigung von Strafsachen als auch in der Tätigkeit vor Gericht, insbesondere in Großverfahren mit zum Teil mehrjähriger Dauer erworben.

Alle Rechtsanwälte vertreten auch Opfer von Straftaten oder deren Hinterbliebene als Nebenkläger.

Sie können darauf vertrauen, dass wir durch langjährige Erfahrung im Umgang mit Medien versiert sind.