Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Kammergerichts (Nachgang zu VerfGH Berlin, Beschl. v. 22.04.2020). Die Entscheidung betrifft die Bindungswirkung verfassungsrechtlicher Entscheidungen. sowie die Frage, in welcher Höhe eine Pauschgebühr geeignet ist, ein unzumutbares Sonderopfer des Pflichtverteidigers auszugleichen. > Zum Beschluss
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